Erste Hilfe im Betrieb

 

In Betrieben ab 2 Mitarbeitern müssen verschiedene, sicherheitsrelevante Auflagen der Berufsgenossenschaft erfüllt werden.

Wir bieten dir die entsprechende Aus- & Weiterbildung in Erster Hilfe für Ihre Mitarbeiter nach GUV-V/ BGV A1 an, 

 

Sie werden nicht von der Berufsgenossenschaft aufgefordert, an einem Erste Hilfe Kurs teil zu nehmen, Jedoch sind Sie dazu verpflichtet und es obliegt Ihnen selbst bzw der Sicherheitsbeauftragten, dies sicher zu stellen.-

 

Im Zweifelsfall können Sie gerne bei Ihrer zuständigen BG oder bei uns nachfragen, wir helfen Ihnen gerne und erörtern evtl. Fragen mit Ihnen.

 

Der betriebliche Erste Hilfe Kurs, geht hauptsächlich auf die Belange an Arbeitsstellen ein, erörtert Fragen zu speziellen Gefahren und deren Bewältigung. 

 

Unsere Kurse entsprechen den Anforderungen (9 UE à 45 Min.) der Berufsgenossenschaft.

Inhalt

  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
  • besondere Gefahren (z.B. Strom)
  • Kontaktaufnahme / Prüfung der Vitalfunktionen
  • Störung des Bewusstseins / der Atmung und des Kreislaufs / Ersticken
  • Wunden / bedrohliche Blutungen / Schock
  • Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
  • Verbrennungen / Erfrierungen und Unterkühlung
  • Sonnenstich / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag
  • Vergiftungen / Verätzungen
  • Unterzuckerung und Krampfanfall
  • Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
  • Benutzung AED (autom. externer Defibrillator)

Bist du interessiert an einer Erste Hilfe Fortbildung? Wir haben den passenden Kurs direkt parat